Zeynep Orak

Rechtsanwältin Hannover

Zeynep Orak

Rechtsanwältin


Goseriede 13
30159 Hannover


Telefon: 0511-72526270
Fax: 0511-72528289
E-Mail: info@rechtsanwaeltin-zeyneporak.de

Termine nach Absprache

Kosten

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Dieses Gesetz bestimmt, welche Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit entstehen.

Danach ist für die Höhe der Gebühren zumeist der Streitwert entscheidend. In Einzelfällen können aber auch Honorarvereinbarungen (Stundensatz oder Pauschale) getroffen werden.
Im Straf- und Sozialrecht gelten Rahmengebühren, d.h. dass sich da die Gebühren u.a. nach dem Verfahrensstand (Vorverfahren, 1. oder 2. Instanz...), dem Umfang, dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Sache richten.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB, Arbeitslosengeld oder eine geringe Rente beziehen oder sonst bedürftig sind, müssen sie auf anwaltlichen Beistand nicht verzichten.

Es besteht die Möglichkeit staatliche Unterstützung in Form von Beratungs- oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen hierzu und helfe Ihnen bei der Beantragung.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich auf Ihren Wunsch die Korrespondenz hinsichtlich der Deckungsanfrage.

Sie können sich selbstverständlich bei mir bereits im Vorfeld einer etwaigen Beauftragung unverbindlich über die voraussichtlichen Kosten informieren.